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Welche Werke und wer wird geschützt?
Was wird geschützt laut §2 des UrHG ?
pantomimische werke, Tanzkunst
Musikwerke
wissenschaftliche oder technische Darstellung (Zeichnungen, Pläne, ...)
Sprachwerke, Schriftwerke, Reden, Computerprogramme
Sammelwerke und Datenbankwerke
Bearbeitungen, geistige Schöpfungen
Lichtbildwerke
Werke der Bildenden Kunst, Baukunst, Angewandte Kunst
Filmwerke
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